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Von Redaktion, 11.12.2014 | 14:23 Uhr
Dortmund (dpa) - Im Kampf gegen das Gebaren rechtsextremistischer Parteien im Dortmunder Rat haben das Innenministerium und die Bezirksregierung Arnsberg beschlossen, dass Fragen der Partei „Die Rechte“ und der NPD nicht beantwortet werden müssen, wenn Grundrechte Dritter betroffen sind.
Nach den Protesten gegen die Partei „Die Rechte“, von der ein Mitglied bei der Kommunalwahl in den Dortmunder Rat gewählt wurde, bekommt Oberbürgermeister Ulrich Sierau nun Rückendeckung von der Bezirksregierung Arnsberg und dem NRW-Innenministerium.
Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) hat somit weitgehende Befugnisse im Umgang mit den rechten Parteien.
Die Partei „Die Rechte“ und die NPD überschütten den Rat mit zum Teil würdelosen und rassistisch geprägten Anfragen. Die Fragen müssten nicht beantwortet werden, wenn Grundrechte Dritter betroffen seien, Anfragen allgemeinpolitischer Natur seien oder die Zahl geeignet sei, die Arbeit der Verwaltung lahmzulegen, teilte die Bezirksregierung am Donnerstag mit. Allgemein muss die Verwaltung die Anfragen im Rat beantworten.
Das Ratsmitglied der „Rechten“ hatte unter anderem gefragt, wie viele Juden in Dortmund leben und in welchen Bezirken sie wohnen. Sierau hatte deshalb das Innenministerium um eine Stellungnahme gebeten. Nach zwei Dutzend Anfragen im Herbst hatten die „Rechten“ und die NPD für die neueste Ratssitzung (Donnerstag, 11. Dezember) mehr als 100 Fragen eingebracht, darunter erneut zu jüdischen Bürgern, zu Aidskranken, Bettlern, Sozialhilfebeziehern und zur Gedenkstätte für das Dortmunder NSU-Opfer.
Sierau hält inzwischen ein Verbot der Partei „Die Rechte“ für „dringend notwendig“.
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