
Denn anders als bisher dürfen sie ihre Geschäfte an der Bundesstraße 513 am Sonntag während des Kleesamenmarkts und am Martinssonntag nicht mehr öffnen. Den neuen Verordnungen hat der Stadtrat am Donnerstagabend seinen Segen gegeben.
Wie berichtet, musste die Stadt Harsewinkel neue Ordnungsbehördliche Verordnungen erarbeiten, weil das Land die Regeln zur Sonntagsöffnung geändert hat. So muss unter anderem ein übergeordneter Anlass im Vordergrund stehen – etwa ein Volksfest, das allein für sich einen Besucherstrom auslöst. Und der räumliche Bereich, innerhalb dessen Geschäfte öffnen dürfen, wird enger ausgelegt.
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An diesen vier Sonntagen ist eine Geschäftsöffnung vorgesehen:
Kleesamenmarkt: Die Kirmes findet künftig am ersten Wochenende nach Ostern statt. Öffnen dürfen Geschäfte in der Harsewinkeler Innenstadt zwischen Münsterstraße, August-Claas-Straße und Dr.-Pieke-Straße sowie Anlieger der Gütersloher Straße bis ungefähr Einmündung August-Claas-Straße.
Spökenkieker-Stadtfest: Alle zwei Jahre am dritten Wochenende im September. Geltungsbereich wie beim Kleesamenmarkt.
Weihnachtsmarkt Harsewinkel: Am ersten Advent dürfen die Geschäfte öffnen. Geltungsbereich wie beim Kleesamenmarkt.
Martinssonntag in Marienfeld: Stets am Sonntag rund um den 11. November. Öffnen dürfen die Geschäfte im Ortskern.
Verdi habe bislang 60 von 70 Klagen gegen Städte gewonnen. „Die Standorte liegen weit draußen“, so Bergholz über die Geschäfte entlang der B 513 in Marienfeld. „Die geforderte räumliche Nähe zu der Veranstaltung ist deshalb nicht darstellbar.“
Das betreffe nicht nur den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Kleesamenmarkts, sondern auch den Martinssonntag in Marienfeld. An jenem November-Sonntag dürfen künftig nur die Einzelhändler im Ortskern öffnen.
„Uns bleibt nichts anderes übrig, als zuzustimmen“, sagte CDU-Fraktionschefin Angelika Wensing. „Es ist traurig, dass man Bessmann, Kleine, Weckenbrock und Co. die Möglichkeit verbauen muss, sich zu beteiligen.“ Ihr Fraktionskollege Heinz Bünnigmann sekundierte: „Wir müssen die Verordnung ja ändern, sonst wäre uns alles um die Ohren geflogen.“ Er zweifelte an, dass die Klagewelle Verdis im Sinne der Gewerkschaftsmitglieder sei. „Die meisten schütteln doch den Kopf.“