
Das teilte die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung am Samstagnachmittag mit. Das könne beispielsweise der Fall sein, wenn Patienten aufgrund einer unmittelbar anstehenden Chemotherapie ihre Impfberechtigung prüfen lassen wollen.
Voraussetzung für die Prüfung sei der Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis, das nach dem 8. Februar 2021 ausgestellt wurde. „Ausgenommen von dieser Regelung sind chronisch kranke Personen, die zur zweiten Priorisierungsstufe gehören, aber bei denen keine extreme Dringlichkeit zur Impfung besteht. Sie werden voraussichtlich ein Impfangebot gegen Ende März erhalten und müssen keinen Antrag auf eine Härtefallprüfung stellen“, heißt es weiter.
Der Antrag kann laut Mitteilung per Email an
gestellt werden. Wichtig ist, dass aus der E-Mail auch der vollständige Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten hervorgehen. |
Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis, dass aufgrund der hohen Zahl an Anfragen nicht sofort eine Entscheidung erfolgen könne.
Zudem weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass „im Rahmen der Öffnung der Priorität 2 noch keine Menschen über 70 Jahre, Lehrer oder Erzieher geimpft werden können“.