
Das Landgericht Münster hat in dem Zivilverfahren der Mops-Besitzerin aus Wülfrath gegen die Stadt Ahlen und deren Vollstreckungsbeamten (das „AT“ berichtete mehrfach) den Termin auf Mittwoch, 25. September, ab 13 Uhr, festgesetzt. „Zum Zwecke eines Güteversuchs und zur Aufklärung des Sachverhalts“ heißt es in der Ladung, die die Polizeibeamtin am Donnerstag erhalten hat.
Michaela Jordan fordert, wie berichtet, den Kaufpreis und die Tierarztkosten für den von dem Mitarbeiter der Stadt Ahlen auf Ebay-Kleinanzeigen angebotenen und laut Anzeige „kerngesunden“ Hund zurück. Außerdem soll das Gericht klären und entscheiden, ob die Pfändung des Tieres rechtmäßig war und ob sich der Vollstreckungsbeamte einer Amtspflichtverletzung schuldig gemacht hat.
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Die Mops-Besitzerin und ihr Rechtsanwalt hoffen darauf, dass das Landgericht Rechtsklarheit schafft, was die Pfändung von Haustieren und deren Wert anbelangt. Vor allem aber erwarten sie eine Aufklärung des Falles und der nachweislich falschen Angaben des städtischen Mitarbeiters und der Verwaltung. Einem Vergleich würden sie und ihr Anwalt auf keinen Fall zustimmen, sagten Michaela Jordan und Wolfgang Kalla am Freitag in Telefongesprächen mit dem „AT“.