
Laut der Impfverordnung gilt dies für Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung, Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung, Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen, Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, Personen mit chronischer Nierenerkrankung, Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40) und Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
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Ein Anspruch auf einen bestimmten Impfstoff besteht nicht. Alternativ sollen sich die oben genannten Personengruppen ab dem 6. April auch beim Hausarzt impfen lassen können, wie es im aktuellen Erlass des Gesundheitsministeriums des Landes NRW vom 24. März heißt. Hierin wird unter „Ausweitung der Impfangebote auf weitere Personen der Priorität 2“ auch festgelegt, dass derzeit weder die Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen noch von Schwangeren geimpft werden können. Diese Personengruppe muss sich also weiter gedulden. Alle Über-80-Jährigen können, sofern noch nicht geschehen, weiterhin über die Terminvergabe der KVWL unter 0800/11611702 einen Termin buchen oder einen bereits vorhandenen Impftermin, der erst in den nächsten Wochen ansteht, zeitlich vorziehen. Ab dem 6. April können über diese Nummer auch alle Menschen aus dem Jahrgang 1941 einen Termin buchen.