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13.09.2021 | 17:34 Uhr
Die Quarantänemaßnahmen sind ein wichtiges Instrument, um die Pandemie zu bekämpfen. Jetzt werden die modifizierten Regelungen umgesetzt.
Die neuen Quarantäneregeln sind im Kreis Warendorf in Kraft getreten.
Kreis Warendorf (gl) - Seit dem 11. September setzt das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf die neuen Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen und Erkrankte um. Fortan müssen Kontaktpersonen für zehn Tage nach dem letzten Kontakt zu einem Erkrankten in Quarantäne.
Kontaktpersonen
Wenn die Kontaktpersonen keine Symptome zeigen, besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Freistellung. Dies ist bereits ab dem fünften Tag mit einem negativen PCR-Test möglich. Wer sich mindestens zweimal die Woche regelmäßig testen lässt, kann alternativ auf einen bescheinigten Schnelltest ab dem fünften Tag zurückgreifen. Andernfalls kann mit einem bescheinigten Schnelltest die Freistellung erst ab dem siebten Tag erfolgen.
Symptomtagebuch führen
Das Gesundheitsamt rät dazu, online ein Symptomtagebuch zu führen, damit die Symptomfreiheit ohne Rückruf sichergestellt werden kann.
Erkrankte können sich nicht freitesten
Für Erkrankte gilt die Pflicht, sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese beginnt entweder mit dem Datum des Abstrichs oder des Symptombeginns. Erkrankte haben grundsätzlich keine Möglichkeit der Freitestung aus der Quarantäne. Das Gesundheitsamt fordert zum Ende der Quarantäne einen negativen Schnelltest. Ein PCR-Test ist dazu nicht erforderlich, sofern der klinische Verlauf der Infektion nicht schwer gewesen ist.
Quarantäne endet erst 23.59 Uhr
Damit die vorzeitige Freistellung aus der Quarantäne erfolgen kann, sind die negativen Testergebnisse an testergebnis@kreis-warendorf.de zu senden. Wichtig ist, dass die Quarantäne nicht bereits mit Bekanntwerden des Testergebnisses, sondern erst am Ende (23.59 Uhr) des Tages, an dem das Testergebnis bekannt wird, endet.
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