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Von Redaktion, 12.10.2011 | 22:46 Uhr
Ahlen (mk). Eine kleine Sensation ist das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Sportwettenverboten. Während es bislang den Betrieb von privaten Wettbüros regelmäßig untersagte, änderte es nunmehr seine Rechtsprechung mit Urteil vom 29. September.
Immer wieder hat das Thema Wettbüros in der Vergangenheit die politischen Gemüter erhitzt. Mehrfach war die Ordnungsbehörde aufgefordert worden, gegen private Wettbüros vorzugehen.
Im Gegensatz zu anderen Kommunen hat sich die Ahlener Verwaltung allerdings etwas „behutsam“ bei Untersagungsverfügungen verhalten, wie Gabriele Hoffmann am Dienstag dem Haupt- und Finanzausschuss mitteilte. Denn wie das OVG Münster jetzt entschieden hat, ist die Schließung derartiger Wettbüros rechtswidrig.
Kernpunkt der Argumentation: Der Staat trägt selbst zur Spielsucht bei, er informiert nicht, sondern wirbt für das Glücksspiel. Er kann sich auf sein Wettmonopol nicht berufen. Er verhalte sich dadurch widersprüchlich.
Das Besondere an diesem Richterspruch: Es handelt sich um das erste rechtskräftige Urteil in einem sogenannten Hauptsacheverfahren. Bislang gab es nur Eilentscheidungen, bei denen eine Art summarische Prüfung vorgenommen wurde.
Weitere Hintergründe in der Ausgabe vom 13. Oktober 2011.
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