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Von Benedikt Paweltzik, dpa, 11.01.2023 | 15:54 Uhr
Noch immer haben viele Eigentümer nicht die Grundsteuererklärung abgegeben. Die Zeit rennt, bald ist Abgabe. Fragen und Antworten dazu.
Ende Januar läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Fotos: dpa
Berlin/Düsseldorf (dpa/pa) - Noch bis zum 31. Januar haben Eigentümerinnen und Eigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung ans Finanzamt zu schicken. Auch beim Finanzamt Beckum sind bisher nur die Hälfte aller Erklärungen eingegangen, wie dessen Leiter der „Glocke“ gegenüber sagte. Die Zeit wird nun knapp, denn einige der benötigten Daten müssen oft erst von Behörden angefordert werden. Das kann dauern. Also sollte man sich nun beeilen, denn eine verpasste Abgabe kann richtig teuer werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsteuererklärung.
Warum wurde die Grundsteuer überhaupt reformiert? Das Bundesverfassungsgericht hatte veraltete Bewertungsgrundlagen moniert - bis Ende 2019 musste der Bund daraufhin ein neues Grundsteuergesetz beschließen. Dabei sollte einerseits das Aufkommen der Grundsteuer für die Kommunen erhalten bleiben, andererseits ein aktualisiertes, rechtssicheres Berechnungsverfahren gefunden werden. Die Länder dürfen aber wie Niedersachsen vom Bundesmodell abweichen.
Wie viele Grundstücke müssen neu bewertet werden? Deutschlandweit sind es rund 36 Millionen. Dabei geht es nicht nur um bebaute Grundstücke. Auch für unbebaute Grundstücke sowie Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum) muss eine entsprechende Erklärung eingereicht werden. Allein in Nordrhein-Westfalen werden laut Finanzverwaltung mehr als 6,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet.
Bis wann muss die Erklärung eingereicht werden? Zunächst war der Stichtag auf den 31. Oktober 2022 gelegt worden. Weil es aber Kritik an diesem sehr kurzen Abgabezeitraum gab - Start war im Juli 2022 - wurde die Frist verlängert. Nun muss die Erklärung bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt eingegangen sein.
Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird? Das kann theoretisch richtig teuer werden. Die Finanzämter können saftige Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verhängen. Beide Beträge sind in ihrer Höhe gesetzlich geregelt, beim Zwangsgeld haben die Finanzämter aber einen Ermessensspielraum.
Laut Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine wird das Zwangsgeld zunächst angedroht und eine weitere Frist zur Einreichung der Erklärung gesetzt. Verstreicht die Frist, ohne dass die Erklärung abgegeben wurde, wird das Zwangsgeld festgesetzt. Beim ersten Versäumnis betrage das Zwangsgeld zwischen 25 und 250 Euro, manchmal auch mehr, so Bauer. Ein einzelnes Zwangsgeld darf einen Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigen.
Anders als etwa bei der Einkommensteuererklärung muss die Grundsteuererklärung elektronisch eingereicht werden. In Papierform wird sie nur noch in Ausnahmen akzeptiert. Die Einreichung kann unter anderem über das Online-Finanzamt Elster stattfinden. Doch Vorsicht: Wer noch kein Elster-Benutzerkonto hat, muss dieses zuerst anlegen. Die Freischaltung kann mehrere Tage dauern. Mit Blick auf die Abgabefrist in drei Wochen läuft einem die Zeit davon.
Es gibt aber auch andere Anbieter, die die Bearbeitung und Einreichung der Grundsteuererklärung übernehmen. Dafür braucht es kein gesondertes Elster-Benutzerkonto. Angeboten wird dieser Service für NRW unter anderem vom Online-Portal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“.
Wer muss überhaupt die Grundsteuer zahlen? Streng genommen wird die Steuer nur den Eigentümern eines Grundstücks in Rechnung gestellt. Die Forderungen können aber über die Nebenkosten an etwaige Mieter oder Pächter weitergegeben werden.
Steigen die Kosten für Mieter und Eigentümer? Die aus Verbrauchersicht vermutlich entscheidende Frage lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Klar ist: Insgesamt soll das Aufkommen der Grundsteuer trotz der neuen Berechnungsgrundlage gleichbleiben. Höhere Steuereinnahmen waren nicht das Ziel der Reform. Für die meisten Steuerzahler dürfte die Höhe daher auf demselben Niveau bleiben wie bisher. In Einzelfällen sind aber sowohl höhere als auch niedrigere Beiträge möglich. In die Berechnung fließen mehrere Faktoren wie die Wohnfläche und die Lage ein - über die Höhe entscheiden am Ende aber die Gemeinden mit dem sogenannten Hebesatz.
Gibt es Hilfsangebote? Ja. Damit die Bearbeitung so leicht wie möglich über die Bühne geht, gibt es zudem zahlreiche Erklärungen und Hilfestellungen im Internet. Für Einwohner Nordrhein-Westfalens hat die dortige Finanzverwaltung Erklärvideos online gestellt, in dem das Ausfüllen mit dem Online-Finanzamt Elster Schritt für Schritt erläutert wird. Beim Ausfüllen der Erklärung hilft unter anderem auch die Finanzverwaltung des Landes NRW mit einem ausführlichen Fragen- und Antworten-Stück.
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