Neue Gesetze: Das ändert sich im Februar 2023

Von Greta Haberstroh, dpa,

Keine Maskenpflicht in Bus und Bahn mehr und Hausgrillen sind als Lebensmittel zugelassen. Diese und weitere Regelungen treten in Kraft.

Bus und Bahn fahren ohne Maske - das war viele Monate lang in Deutschland verboten. Das ändert sich im Februar - nicht die einzige Neuerung in diesem Monat. Fotos: dpa

Berlin (gl/gh/dpa) - Ab dem 1. Februar treten verschiedene gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Änderungen gibt es etwa in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Gerade in Bezug auf Corona fallen Regelungen weg. Ein Überblick:

Corona 

Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr: Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt ab dem 2. Februar weg. Auch im Nahverkehr soll bis Anfang Februar das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung keine Pflicht mehr sein. Mehrere Bundesländer haben dies bereits umgesetzt. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen ziehen nun nach. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt dafür, zum Eigenschutz weiter freiwillig eine Maske zu tragen.

Weniger Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft zum 2. Februar vorfristig aus. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Der erleichterte Zugang zu Grundsicherung und die telefonische Krankschreibung sind weiterhin möglich.

Verbraucherschutz

Hausgrille als Lebensmittel zugelassen: Zu Pulver verarbeitete Hausgrillen dürfen seit Dienstag und Larven des Getreideschimmelkäfers ab dem 26. Januar im Essen enthalten sein. Wenn Insekten verwendet werden, muss das auf der Zutatenliste der Produkte gekennzeichnet sein.

Bier wird teurer: Verbraucher müssen mit steigenden Bierpreisen rechnen. Mehrere Brauereien haben Preiserhöhungen angekündigt, etwa die Bitburger-Gruppe zum 1. Februar. Veltins erhöht die Preise bereits zum 29. Januar. Krombacher plant den Schritt zum 1. März.

Umwelt

Ende der Energiesparlampen mit Quecksilber: Quecksilber darf seit mehr als 15 Jahren nicht mehr in Elektro- oder Elektronikgeräten verwendet werden. Bisher gab es noch Ausnahmen für einige Typen von Leuchtstofflampen. Ab dem 25. Februar dürfen bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden. Das Verbot gilt für Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Vorhandene Lagerware darf noch verkauft und erworben werden.Bis 2030 soll sich die Strommenge aus erneuerbaren Energien verdoppeln. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ schreibt verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor.

Neues Windkraft-Gesetz: Bis 2030 soll sich die Strommenge aus erneuerbaren Energien verdoppeln. Dabei spielt die Windkraft eine wichtige Rolle. Das Wind-an-Land-Gesetz tritt am 1. Februar in Kraft, mit dem die Ampel-Koalition gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vorgibt. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden dadurch beschleunigt. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 dann 2 Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein.

Künftig mehr Trinkwasserbrunnen in der Öffentlichkeit: Allen Bürgern soll im öffentlichen Raum der Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden – das ist Ziel der EU-Trinkwasser-Richtlinie. Kommunen sollen - angepasst an den lokalen Bedarf - Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen aufstellen. Das Gesetz ist am 12. Januar in Kraft getreten.

Wahlrecht

Ab 16 Europa-Parlament wählen: Bei der Wahl des Europaparlaments dürfen in Deutschland künftig auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. 

Einmalzahlungen 

Einmalzahlungen beantragen: Der Härtefallfonds richtet sich an einige Rentner aus Ostdeutschland, Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Betroffene mit geringen Renten können eine Einmalzahlung von 2500 Euro erhalten. Die Antragsformulare sind online verfügbar.

Weitere Informationen zu Neuregelungen im Februar hat die Bundesregierung zusammengefasst

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Von Greta Haberstroh, dpa,