OVG verhandelt Musterverfahren zu Corona-Soforthilfen


Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss in der Berufungsverhandlung klären, ob die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtens waren.

Im Streit um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Münster im März. Foto: dpa

Münster (dpa) - Im Streit um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt das Oberverwaltungsgericht am 17. März mehrere Musterverfahren. Das teilte das Gericht am Montag in Münster mit.

Kläger sind Selbstständige, darunter ein Steuerberater, die Inhaberin eines Kosmetikstudios sowie der Betreiber eines Schnellrestaurants. Sie hatten vom Land in der ersten Corona-Welle Anträge auf Corona-Hilfen gestellt und unmittelbar auch 9000 Euro als Pauschale erhalten. Das Land hatte nach drei Monaten Schlussbescheide verschickt, nachdem die Selbstständigen ihre Ein- und Ausgaben angeben mussten. Es folgten Rückforderungen in Höhe von 7000 Euro. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte diese Bescheide allerdings aufgehoben.

2500 Klagen gegen die Schlussbescheide

Das OVG muss jetzt in der Berufungsverhandlung klären, ob die Rückforderungen rechtens waren. Offen ist, ob die ausgezahlten Soforthilfen nur einen vorläufigen Charakter hatten, wie vom Land später angegeben. Das Gericht in der Vorinstanz hatte den Klägern Recht gegeben.

Nach Angaben des Landes war das Soforthilfeprogramm zusammen mit Bundesmitteln das größte Förderprogramm in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Von März bis Mai 2020 wurden 430.000 Anträge bewilligt und Finanzmittel im Umfang von 4,5 Milliarden Euro an Unternehmern, Solo-Selbstständige und Freiberufler ausgezahlt. Bei den sieben Verwaltungsgerichten, die jetzt auf eine Entscheidung aus Münster warten, sind in der Folge rund 2500 Klagen gegen die Schlussbescheide eingegangen. Am OVG sind noch acht weitere Verfahren anhängig. Hier geht es um Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Köln und Gelsenkirchen.

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