Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden. Wenn Sie bereits Digitalabonnent sind, Sie sich aber noch nicht in unserem Portal registriert haben, holen Sie das bitte nach, um auch künftig das e-paper und/ oder unsere Plus-Inhalte lesen zu können.
30.01.2023 | 16:16 Uhr
Eineinhalb Jahre nach dem Tod eines zweijährigen Jungen in einer Gelsenkirchener Kita müssen sich zwei Erzieherinnen vor Gericht verantworten.
Ein zweijähriger Junge ist in einer Gelsenkirchener Kita in seinem Kita-Bett erstickt. Zwei Erzieherinnen müssen sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Gelsenkirchen (dpa) - Vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen müssen sich zwei Erzieherinnen verantworten. Ein zweijähriger Jungen war in einer Gelsenkirchener Kita in seinem Kita-Bett erstickt. Das Amtsgericht habe die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zur Hauptverhandlung angenommen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Den zur Tatzeit 24 und 36 Jahre alten Frauen werde vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht missachtet zu haben.
Mit dem Kopf eingeklemmt und erstickt
Der Junge war beim Mittagsschlaf in seinem Bett erstickt, weil er sich in einem Etagenbett unglücklich eingeklemmt hatte. Der Junge habe in dem Etagenbett während seines Mittagsschlafes unten gelegen und offensichtlich die nicht fest verankerte Bodenplatte des darüberliegenden Bettes hochgedrückt, schilderte der Gerichtssprecher auf der Grundlage der Anklageschrift. Als die Spanplatte wieder herunterrutschte, sei er mit dem Kopf eingeklemmt worden und erstickt.
Die Erzieherinnen hätten gewusst, dass der Zweijährige das erste Mal über Mittag in der Kita schlafen sollte und das nicht gewohnt gewesen sei. Sie hätten trotzdem keine Sitzwache gehalten oder wenigstens ein Babyphone aufgestellt. Die Tür zum Schlafraum sei geschlossen gewesen. Zu dem Prozess sind zwei Sachverständige und mehrere Zeugen, darunter die Mutter des Jungen, geladen. Über den bevorstehenden Prozess hatten bereits mehrere Medien berichtet.
Texte und Fotos von die-glocke.de sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.